Medikamente richtig lagern und entsorgen
Was Lagerhinweise bedeuten, wie lange Angebrochenes hält und wohin abgelaufene Medikamente gehören.
Arzneimittel wirken nur dann zuverlässig, wenn sie richtig gelagert werden. Wärme, Feuchtigkeit und Licht können Wirkstoffe zersetzen, lange bevor das Verfalldatum erreicht ist. Und wenn ein Mittel nicht mehr gebraucht wird, gehört es nicht in den Abfluss. Diese Seite erklärt die Lagerhinweise auf der Packung, die Haltbarkeit nach dem Öffnen und die richtigen Wege der Entsorgung.
Lagerhinweise auf der Packung verstehen
Die Lagerbedingungen stehen auf der Packung und in der Packungsbeilage. Sie sind verbindlich, weil der Hersteller die Haltbarkeit unter genau diesen Bedingungen geprüft hat.
| Hinweis | Was er bedeutet | Praktisch |
|---|---|---|
| Nicht über 25 °C lagern | Raumtemperatur, keine Hitze | nicht im Auto, auf der Heizung oder in der Sonne |
| Nicht über 30 °C lagern | etwas mehr Spielraum | trotzdem nicht in der prallen Sonne |
| Im Kühlschrank lagern (2 °C bis 8 °C) | kühlpflichtig | mittleres Fach oder Gemüsefach, nicht an der Rückwand |
| Nicht einfrieren | Frost schadet | nicht ins Gefrierfach, Abstand zu Kühlelementen |
| Vor Licht schützen | lichtempfindlich | in der Faltschachtel aufbewahren |
| Vor Feuchtigkeit schützen | feuchtigkeitsempfindlich | Blister erst kurz vor der Einnahme öffnen, nicht im Bad lagern |
| Kein besonderer Hinweis | keine besonderen Anforderungen | trotzdem trocken und vor Hitze geschützt |
Der richtige Ort. Ideal ist ein Schrank in einem gleichmäßig temperierten Raum, zum Beispiel im Schlafzimmer oder Flur. Das Badezimmer ist wegen Dampf und Wärme ungeeignet, ebenso die Fensterbank oder ein Platz neben Herd und Heizung. Für Kinder müssen Arzneimittel unerreichbar sein, am besten in einem abschließbaren Schrank. Wie Sie die Hausapotheke insgesamt ordnen, zeigt die Checkliste Hausapotheke.
Kühlpflichtige Mittel. Sie gehören in den Kühlschrank, nicht in die Kühlschranktür, wo die Temperatur beim Öffnen schwankt, und nicht an die Rückwand, wo sie frieren können. Ein Kühlschrankthermometer hilft, den richtigen Platz zu finden. Was beim Versand von Kühlware wichtig ist, erklärt der Ratgeber Kühlpflichtige Medikamente online bestellen.
Originalverpackung und Tablettenboxen
Bewahren Sie Arzneimittel in der Originalverpackung mit Packungsbeilage auf. Die Faltschachtel schützt vor Licht, der Blister vor Feuchtigkeit, und Verfalldatum sowie Chargennummer bleiben lesbar. Wer Tabletten in einen Wochendosierer umfüllt, sollte nur den Bedarf für wenige Tage vorbereiten. Manche Tabletten vertragen es nicht, außerhalb des Blisters aufbewahrt zu werden. Ob das auf Ihr Medikament zutrifft, kann Ihnen die Apotheke sagen.
Lagern im Alltag: Handtasche, Auto, Arbeitsplatz
Viele Menschen tragen Medikamente bei sich, etwa ein Schmerzmittel, ein Asthmaspray oder ein Notfallset bei Allergien. Auch dort gelten die Lagerhinweise. Im Sommer kann es in einer Tasche in der Sonne oder im geparkten Auto sehr heiß werden, im Winter friert es im Auto unter Umständen. Das Handschuhfach ist deshalb kein Lagerplatz, auch nicht für kurze Zeit.
Nehmen Sie unterwegs nur eine kleine Menge mit und lassen Sie den Rest zu Hause. Eine feste Box oder ein Etui schützt vor Druck und Feuchtigkeit. Bewahren Sie die Tabletten möglichst im Blister auf und stecken Sie einen Teil der Packungsbeilage oder ein Foto davon ein. Am Arbeitsplatz eignet sich eine Schublade fern von Heizung und Fenster. Kühlpflichtige Mittel gehören auch dort in einen Kühlschrank, sofern sie nicht laut Packungsbeilage für eine bestimmte Zeit bei Raumtemperatur bleiben dürfen.
Verfalldatum und Haltbarkeit nach dem Öffnen
Verfalldatum. Auf der Packung steht ein Datum mit dem Hinweis „verwendbar bis“. Ist nur Monat und Jahr angegeben, gilt das Mittel in der Regel bis zum Ende dieses Monats. Bis dahin garantiert der Hersteller Wirksamkeit und Qualität, sofern die Lagerhinweise eingehalten wurden.
Haltbarkeit nach dem Öffnen. Für viele Darreichungsformen gilt nach dem Anbruch eine kürzere Frist. Sie steht in der Packungsbeilage und hat Vorrang vor dem Verfalldatum.
Häufig begrenzt haltbar nach dem Öffnen
- Augentropfen, Nasentropfen und Nasensprays in Mehrdosenbehältnissen
- Säfte, besonders Antibiotikasäfte nach dem Anrühren
- Salben und Cremes in Tiegeln
- Tropfen zum Einnehmen
- Insuline und andere Mittel, die nach Anbruch bei Raumtemperatur aufbewahrt werden
Tipp: Anbruchdatum mit wasserfestem Stift auf die Packung schreiben.
Veränderungen erkennen. Verfärbte Tabletten, Risse, eine trübe Lösung, die klar sein sollte, ein ungewöhnlicher Geruch oder eine getrennte Salbe sind Warnzeichen. Verwenden Sie solche Mittel nicht, auch wenn das Verfalldatum noch nicht erreicht ist.
Medikamente richtig entsorgen
Alte oder nicht mehr benötigte Arzneimittel sollen nicht in die Umwelt gelangen. Kläranlagen können viele Wirkstoffe nicht vollständig entfernen. Deshalb gilt eine Regel überall: niemals in die Toilette oder ins Waschbecken.
Darüber hinaus ist die Entsorgung in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern Sache der Kommunen. Diese Wege gibt es:
| Weg | Wann geeignet | Hinweis |
|---|---|---|
| Restmüll | in den meisten Kommunen der Standardweg für Tabletten, Kapseln, Salben, Säfte | funktioniert, wenn der Restmüll verbrannt wird; Mittel in einer Tüte verpackt und für Kinder und Tiere unzugänglich einwerfen |
| Apotheke | wenn die Apotheke freiwillig zurücknimmt | keine Pflicht, vorher fragen |
| Schadstoffmobil, Recyclinghof | wenn die Kommune das vorsieht | Termine und Annahmestellen bei der Abfallberatung |
| Besondere Wege | Zytostatika, Spritzen und Kanülen, Sprays mit Restinhalt, Betäubungsmittel | Rat bei Praxis, Apotheke oder Kommune einholen |
Welche Regeln an Ihrem Wohnort gelten, erfahren Sie bei der Abfallberatung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Eine Übersicht nach Wohnort bietet außerdem das öffentlich geförderte Informationsportal arzneimittelentsorgung.de.
Verpackung trennen. Die leere Faltschachtel und die Packungsbeilage gehören ins Altpapier, Glasflaschen ohne Inhalt in den Glascontainer, sofern Ihre Kommune nichts anderes vorgibt. Blister mit Tabletten bleiben zusammen und kommen in den für Arzneimittel vorgesehenen Weg.
Spritzen und Kanülen. Gebrauchte Kanülen, Pen-Nadeln und Lanzetten gehören in einen durchstichfesten, verschließbaren Behälter. So schützen Sie Müllwerker und Angehörige vor Verletzungen. Viele Apotheken haben solche Sammelbehälter vorrätig.
Betäubungsmittel. Für Betäubungsmittel, etwa bestimmte starke Schmerzpflaster, gelten besondere Regeln. Gebrauchte Pflaster enthalten oft noch Wirkstoff und sollten zusammengeklebt und für Kinder unerreichbar entsorgt werden. Fragen Sie in der Apotheke, wie Sie bei Ihrem Präparat vorgehen.
Rückgabe an die Versandapotheke?
Eine Bestellung bei der Versandapotheke lässt sich nicht einfach zurückschicken, nur weil Sie ein Medikament doch nicht brauchen. Arzneimittel sind aus Gründen der Arzneimittelsicherheit in der Regel von der Rücknahme ausgeschlossen, denn eine Apotheke darf zurückgegebene Arzneimittel nicht erneut abgeben. Was beim Widerruf und bei Retouren im Einzelnen gilt, erklärt der Ratgeber Widerrufsrecht bei Arzneimitteln. Für die Entsorgung alter Medikamente ist der Weg über die Kommune oder eine Apotheke vor Ort meist einfacher, als sie per Post zu verschicken.
Weniger wegwerfen
Der beste Weg, Arzneimittelabfall zu vermeiden, ist ein Vorrat, der zum Bedarf passt:
- Packungsgröße passend wählen. Die Großpackung ist pro Stück oft günstiger, aber nur, wenn Sie sie vor dem Verfalldatum aufbrauchen.
- Einmal im Jahr ausmisten. So sehen Sie, was Sie tatsächlich verbrauchen und was nur herumliegt.
- Reste von Verordnungen nicht aufheben. Mittel, die für eine bestimmte Erkrankung verordnet wurden, gehören nicht auf Vorrat, sondern werden nach Abschluss der Behandlung entsorgt, wenn die Praxis nichts anderes sagt.
- Nichts weitergeben. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind für eine bestimmte Person verordnet und sollten nicht an andere weitergegeben werden.
Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Hinweise zu Lagerung und Entsorgung. Maßgeblich sind die Packungsbeilage Ihres Arzneimittels und die Regeln Ihrer Kommune. Fragen Sie bei Unsicherheiten in Ihrer Apotheke nach.
Fragen und Antworten
- Muss die Apotheke alte Medikamente zurücknehmen?
- Nein, eine Pflicht zur Rücknahme gibt es nicht. Viele Apotheken nehmen alte Arzneimittel aber freiwillig an. Fragen Sie am besten vorher nach. Zurückgegebene Medikamente werden entsorgt, nicht wieder verkauft.
- Darf ich abgelaufene Medikamente noch nehmen?
- Nach dem Verfalldatum garantiert der Hersteller Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nicht mehr. Ob ein abgelaufenes Mittel im Einzelfall noch verwendet werden kann, lässt sich zu Hause nicht beurteilen. Entsorgen Sie abgelaufene Arzneimittel und fragen Sie bei Unsicherheit in der Apotheke.
- Wie lange sind Augentropfen nach dem Öffnen haltbar?
- Das steht in der Packungsbeilage und unterscheidet sich je nach Präparat. Bei Tropfen in Mehrdosenbehältnissen sind es oft nur wenige Wochen, Einzeldosisbehältnisse sind meist zum sofortigen Verbrauch bestimmt. Notieren Sie das Anbruchdatum auf der Packung.
- Wohin mit gebrauchten Spritzen und Kanülen?
- Sammeln Sie gebrauchte Kanülen und Lanzetten in einem durchstichfesten, verschließbaren Behälter, damit sich niemand verletzt. Wohin der volle Behälter gehört, regelt Ihre Kommune. Oft ist es der Restmüll, manchmal gibt es eigene Sammelstellen.
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- Hausapotheke
Grundausstattung zum Abhaken: Verbandmaterial, Hilfsmittel, Notfallnummern und wo die Hausapotheke hingehört.
- Kühlware im Versand
Wie Versandapotheken die Kühlkette einhalten, was Sie bei der Annahme prüfen und wann Kühlware besser vor Ort geholt wird.
- Widerruf bei Arzneimitteln
Wann Sie eine Bestellung aus der Versandapotheke widerrufen können und wann die Rückgabe ausgeschlossen ist.
Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Fehler entdeckt? Hinweis an die Redaktion.