Unabhängiger Vergleich, keine ApothekeKonditionen Stand 10/2026
Ratgeber

Pflegehilfsmittel-Box über die Versandapotheke beantragen

Anspruch, Inhalt und Antrag der Pflegebox: bis zu 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz ohne Zuzahlung.

Mit einem Pflegegrad und häuslicher Pflege stehen Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € im Monat zu, ohne Zuzahlung und ohne Rezept. Sie beantragen sie bei der Pflegekasse. Versandapotheken und spezialisierte Anbieter stellen daraus eine monatliche Box zusammen und rechnen direkt mit der Kasse ab. Die Leistung wird nicht ausgezahlt und verfällt, wenn Sie sie nicht nutzen. Diese Seite erklärt Anspruch, Inhalt und Antrag.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auf einen Blick, Stand 10/2026

  • Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI
  • Höchstbetrag: 42 € pro Monat, seit 1. Januar 2025 (vorher 40 €)
  • Voraussetzung: Pflegegrad 1 bis 5 und Pflege in häuslicher Umgebung
  • Kein Rezept, Antrag bei der Pflegekasse
  • Keine Zuzahlung bis zum Höchstbetrag
  • Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung, keine Verrechnung

Wer Anspruch hat

Den Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad, auch mit Pflegegrad 1, wenn sie zu Hause oder in einer anderen häuslichen Umgebung gepflegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Angehörige, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernehmen. Wer vollstationär im Pflegeheim lebt, bekommt die Materialien dort gestellt und hat diesen Anspruch nicht.

Die Leistung kommt zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung. Sie wird nicht damit verrechnet. Viele Pflegebedürftige nutzen sie trotzdem nicht, weil sie den Anspruch nicht kennen.

Was in die Box darf

Welche Produkte als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gelten, legt das Pflegehilfsmittelverzeichnis fest. Typisch sind:

ProduktWofür
EinmalhandschuheKörperpflege, Hilfe bei Toilettengängen, Wundumgebung
HändedesinfektionHygiene der Pflegeperson
FlächendesinfektionPflegeumgebung, Nachttisch, Toilettenstuhl
Einmal-BettschutzeinlagenSchutz der Matratze
Mundschutz, SchutzmaskenInfektionsschutz
SchutzschürzenSchutz der Kleidung bei der Pflege
Fingerlinge, Schutzserviettenkleinere Pflegetätigkeiten, Essen

Nicht in die Box gehören Inkontinenzprodukte, Wundauflagen, Verbandmittel oder Medikamente. Inkontinenzmaterial verordnet die Arztpraxis als Hilfsmittel der Krankenkasse, dafür gilt die gesetzliche Zuzahlung. Wie die Zuzahlung funktioniert und wann eine Befreiung möglich ist, steht im Beitrag Zuzahlung bei Rezepten. Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind technische Pflegehilfsmittel und werden separat beantragt.

So beantragen Sie die Box

  1. Pflegegrad prüfen. Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch. Der Antrag auf einen Pflegegrad geht ebenfalls an die Pflegekasse.
  2. Anbieter wählen. Pflegehilfsmittel liefern Apotheken, Versandapotheken, Sanitätshäuser und spezialisierte Anbieter, die einen Vertrag mit den Pflegekassen haben. Fragen Sie nach, ob der Anbieter mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann.
  3. Box zusammenstellen. Wählen Sie die Produkte, die Sie im Alltag wirklich brauchen. Gute Anbieter zeigen, wie viel vom Budget von 42 € Ihre Auswahl nutzt.
  4. Antrag unterschreiben. Der Anbieter stellt den Antrag auf Kostenübernahme bereit. Unterschreiben muss die pflegebedürftige Person oder ihre bevollmächtigte oder gesetzliche Vertretung.
  5. Genehmigung abwarten. Der Anbieter reicht den Antrag bei der Pflegekasse ein. Nach der Genehmigung kommt die Box in der Regel monatlich.
  6. Bedarf anpassen. Wenn sich der Bedarf ändert, passen Sie die Zusammenstellung an. Viele Anbieter erlauben das jeden Monat.

Alternativ können Sie Pflegehilfsmittel selbst kaufen und die Quittungen bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie besondere Produkte brauchen. Klären Sie vorher mit der Kasse, welche Nachweise sie verlangt.

Rechenbeispiel: so kann eine Box aussehen

Wie weit 42 € reichen, hängt von den Preisen des Anbieters ab. Das folgende Beispiel nutzt frei gewählte Preise und soll nur zeigen, wie Sie Ihre Auswahl planen.

ProduktMenge im MonatBeispielpreis
Einmalhandschuhe2 Packungen à 100 Stück16,00 €
Händedesinfektion1 Flasche 500 ml8,00 €
Flächendesinfektion1 Flasche 500 ml7,00 €
Einmal-Bettschutzeinlagen1 Packung à 25 Stück10,00 €
Summe41,00 €

Bleibt die Summe unter dem Höchstbetrag, zahlen Sie nichts. Liegt sie darüber, stellt der Anbieter Ihnen die Differenz in Rechnung. Nicht genutztes Budget lässt sich nicht in den nächsten Monat übertragen. Überlegen Sie deshalb lieber, welche Produkte Sie wirklich verbrauchen, statt Vorräte anzulegen, die im Schrank verfallen.

Selbst kaufen und erstatten lassen

Statt einer Box können Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auch selbst in der Apotheke oder im Handel kaufen und die Kosten bei der Pflegekasse einreichen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie spezielle Produkte bevorzugen oder nur unregelmäßig etwas brauchen. Bewahren Sie die Belege auf, auf denen die Produkte einzeln aufgeführt sind, und fragen Sie Ihre Pflegekasse vorher, welche Produkte sie anerkennt und ob ein Antrag nötig ist. Auch hier gilt die Obergrenze von 42 € im Monat.

Versandapotheke, Spezialanbieter oder Apotheke vor Ort

AnbieterStärkenWorauf achten
VersandapothekeLieferung nach Hause, oft zusammen mit DauermedikationAbrechnung mit Ihrer Pflegekasse, Produktauswahl
Spezialisierter Pflegebox-AnbieterOnline-Konfigurator, Fokus auf PflegehilfsmittelVertragsbedingungen, Erreichbarkeit, Seriosität
Apotheke oder Sanitätshaus vor OrtPersönliche Beratung, Abholung möglichLieferservice, Auswahl

Wer Dauermedikamente ohnehin über eine Versandapotheke bezieht, etwa bei Sanicare, kann prüfen, ob derselbe Anbieter auch die Pflegehilfsmittel liefert. Dann kommt alles aus einer Hand. Für die Pflegebox selbst spielt der Preis keine Rolle, weil die Kasse bis zum Höchstbetrag zahlt. Entscheidend sind Qualität der Produkte, Zuverlässigkeit der Lieferung und ein erreichbarer Kundendienst. Grundsätzliches zu Versandapotheken steht im Beitrag Versandapotheken erklärt.

Typische Fallstricke

  • Unaufgeforderte Anrufe oder Haustürbesuche. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Seriöse Anbieter lassen Ihnen Zeit und schicken die Unterlagen schriftlich.
  • Lange Bindung. Lesen Sie, ob und wie schnell Sie kündigen können.
  • Unpassende Standardbox. Eine vorgefertigte Box mit Produkten, die Sie nicht brauchen, verschenkt Budget. Stellen Sie selbst zusammen.
  • Doppelte Belieferung. Der Höchstbetrag gilt pro Monat insgesamt, nicht pro Anbieter. Bei einem Wechsel sollte der alte Anbieter die Belieferung beenden, bevor der neue beginnt.
  • Falsche Größen. Handschuhe in der falschen Größe reißen oder rutschen. Bestellen Sie passend für die Person, die pflegt.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegebox ist nur eine von mehreren Leistungen bei häuslicher Pflege. Daneben gibt es unter anderem technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, Zuschüsse für die Anpassung der Wohnung und den Entlastungsbetrag. Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung der Pflegekasse helfen kostenlos dabei, den Überblick zu behalten. Für technische Pflegehilfsmittel gilt in der Regel eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel.

Diese Seite ist ein unabhängiges Informationsangebot. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Anspruch gibt Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittel-Box?
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, zum Beispiel durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst. Bei vollstationärer Pflege im Heim besteht dieser Anspruch nicht, weil das Heim die Materialien stellt.
Muss ich für die Pflegebox etwas zuzahlen?
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch fällt keine Zuzahlung an, solange der Wert im Monat 42 € nicht übersteigt. Wählen Sie Produkte im Wert darüber, zahlen Sie die Differenz selbst.
Brauche ich ein Rezept für die Pflegebox?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bei der Pflegekasse beantragt, nicht ärztlich verordnet. Der Anbieter stellt in der Regel ein Antragsformular bereit, das Sie oder Ihre Vertretung unterschreiben.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja. Sie sind nicht dauerhaft an einen Anbieter gebunden. Kündigungsfristen und Ablauf des Wechsels stehen in den Bedingungen des Anbieters, die Pflegekasse muss über den Wechsel informiert werden. Häufig übernimmt der neue Anbieter das.
Gehören Inkontinenzprodukte in die Pflegebox?
Nein. Inkontinenzmaterial wie Einlagen oder Windelhosen ist in der Regel ein Hilfsmittel der Krankenkasse und wird ärztlich verordnet. Dafür gelten andere Regeln, einschließlich der gesetzlichen Zuzahlung.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Fehler entdeckt? Hinweis an die Redaktion.