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Generika statt Original: so sparen Sie bei Medikamenten

Gleicher Wirkstoff, gleiche Dosis, meist deutlich günstiger: was Generika sind und wo ihre Grenzen liegen.

Generika sind Nachahmerpräparate eines Originalarzneimittels, dessen Patentschutz abgelaufen ist. Sie enthalten denselben Wirkstoff in derselben Stärke und Darreichungsform und sind in der Regel deutlich günstiger. Bei rezeptfreien Medikamenten ist der Griff zum Generikum der einfachste Weg, beim Medikamentenkauf zu sparen. Diese Seite erklärt, wie Generika zugelassen werden, wie Sie sie finden und wann ein Wechsel nicht sinnvoll ist.

Was ein Generikum ist

Wer ein neues Arzneimittel entwickelt, meldet den Wirkstoff in der Regel zum Patent an. Ein Patent läuft grundsätzlich 20 Jahre ab Anmeldung, für Arzneimittel kann ein ergänzendes Schutzzertifikat die Schutzdauer verlängern. Weil zwischen Anmeldung und Markteinführung viele Jahre Entwicklung liegen, bleibt dem Hersteller eine begrenzte Zeit, in der er den Wirkstoff exklusiv vermarktet. Danach dürfen andere Unternehmen Arzneimittel mit demselben Wirkstoff auf den Markt bringen.

Diese Nachahmer heißen Generika. Oft tragen sie den Wirkstoffnamen und den Herstellernamen, etwa „Ibuprofen“ plus Firmenname, statt eines eigenen Markennamens. Das Original wird dann häufig weiter unter seinem Markennamen verkauft.

Wie Generika zugelassen werden

Ein Generikum braucht wie jedes Arzneimittel eine Zulassung. Weil Wirksamkeit und Sicherheit des Wirkstoffs durch das Original bereits belegt sind, muss der Generikahersteller die großen klinischen Studien nicht wiederholen. Er muss aber nachweisen, dass sein Präparat bioäquivalent ist: Der Wirkstoff muss in vergleichbarer Menge und mit vergleichbarer Geschwindigkeit ins Blut gelangen wie beim Original. Dazu kommen dieselben Anforderungen an Qualität, Reinheit und Herstellung wie bei jedem anderen Arzneimittel.

Bioäquivalent heißt nicht identisch. Unterschiede gibt es bei:

  • Hilfsstoffen, etwa Füllstoffen, Farbstoffen, Konservierungsmitteln oder Lactose,
  • Form und Größe der Tablette, der Bruchkerbe oder der Hülle,
  • Geschmack und Farbe bei Säften, Brausetabletten und Lutschtabletten,
  • Packung und Packungsgrößen.

Für die meisten Menschen spielen diese Unterschiede keine Rolle. Wer eine Unverträglichkeit gegen bestimmte Hilfsstoffe hat, Tabletten teilen muss oder Schluckbeschwerden hat, sollte genauer hinschauen.

Warum Generika günstiger sind

Der Generikahersteller spart die Kosten für die Entwicklung und die großen Zulassungsstudien. Außerdem konkurrieren bei bekannten Wirkstoffen oft viele Anbieter miteinander. Beides drückt den Preis. Bei rezeptfreien Mitteln, deren Preise frei kalkuliert werden, sehen Sie den Unterschied direkt im Shop.

OriginalpräparatGenerikum
Wirkstoff und StärkeReferenzgleich
DarreichungsformReferenzgleich oder vergleichbar
Zulassungvollständige StudienNachweis der Bioäquivalenz und Qualität
Hilfsstoffe, Aussehenherstellerspezifischkönnen abweichen
Preis rezeptfreimeist höhermeist niedriger
NameMarkennameoft Wirkstoff plus Hersteller

So finden Sie das passende Generikum bei rezeptfreien Mitteln

  1. Wirkstoff und Stärke ablesen. Beides steht groß auf der Packung des Originals und in der Packungsbeilage, zum Beispiel „400 mg“.
  2. Darreichungsform festhalten. Filmtablette, Brausetablette, Granulat, Gel oder Spray. Ein Gel ist kein Ersatz für eine Tablette.
  3. Im Shop nach dem Wirkstoff suchen. Die meisten Versandapotheken zeigen alle Präparate mit diesem Wirkstoff an. Filtern Sie nach Stärke und Form.
  4. Packungsgrößen vergleichen. Rechnen Sie den Preis pro Stück aus, wenn die Packungen unterschiedlich groß sind.
  5. PZN des günstigsten Treffers notieren. Mit ihr prüfen Sie den Preis in weiteren Shops. Wie das geht, steht im Ratgeber PZN finden und für den Preisvergleich nutzen.
  6. Hilfsstoffe prüfen. Bei bekannten Unverträglichkeiten werfen Sie vor der Bestellung einen Blick in die Packungsbeilage, die viele Shops als PDF bereitstellen.

Ein typisches Beispiel ist Ibuprofen, das unter vielen Namen und von vielen Herstellern angeboten wird. Wie groß die Unterschiede zwischen Präparaten und Packungsgrößen sein können, zeigt der Ibuprofen-Preisvergleich.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, ein Markenpräparat kostet in der Packung mit 20 Tabletten 8,50 €, ein Generikum mit demselben Wirkstoff in derselben Stärke 3,20 €. Wer zwei Packungen im Jahr braucht, spart 10,60 €. Kauft man das Generikum in der Packung mit 50 Tabletten für 6,00 €, sinkt der Preis pro Tablette von 16 auf 12 Cent, vorausgesetzt, die Packung wird vor dem Verfalldatum aufgebraucht. Die Preise sind frei gewählt und sollen nur die Rechnung zeigen.

Generika bei Rezepten: Rabattverträge und Austausch

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln haben Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter meist keine eigene Wahl. Die Krankenkassen schließen mit Herstellern Rabattverträge für bestimmte Wirkstoffe ab. Die Apotheke ist verpflichtet, bei wirkstoffgleichen Präparaten das Rabattarzneimittel Ihrer Kasse abzugeben. Das gilt auch für Versandapotheken.

Ausgenommen sind Fälle, in denen

  • die Ärztin oder der Arzt den Austausch auf dem Rezept ausgeschlossen hat,
  • die Apotheke pharmazeutische Bedenken hat, etwa wegen einer bekannten Unverträglichkeit,
  • der Wirkstoff auf der Liste der Arzneimittel steht, die der Gemeinsame Bundesausschuss vom Austausch ausgenommen hat.

Für diese Ausnahmeliste kommen vor allem Wirkstoffe infrage, bei denen schon kleine Unterschiede in der Aufnahme spürbare Folgen haben können. Wenn Sie ein solches Medikament einnehmen, ist ein Wechsel ohne ärztliche Rücksprache nicht vorgesehen.

Möchten Sie trotz Rabattvertrag Ihr gewohntes Präparat, können Sie es über die Mehrkostenregelung bekommen. Sie bezahlen es zunächst selbst und reichen die Quittung bei Ihrer Krankenkasse ein, die einen Teil erstattet. Wie viel, hängt von der Kasse ab. Für die Zuzahlung selbst gelten die üblichen Regeln, mehr dazu im Ratgeber Zuzahlung bei Rezepten.

Wann ein Wechsel nicht sinnvoll ist

Lieber vorher in der Apotheke fragen, wenn

  • Sie eine Unverträglichkeit oder Allergie gegen bestimmte Hilfsstoffe haben
  • Sie Tabletten teilen müssen und die neue Tablette keine passende Bruchkerbe hat
  • Sie mehrere ähnlich aussehende Tabletten einnehmen und Verwechslungen fürchten
  • es sich um Retardtabletten, Inhalatoren oder Pens handelt, deren Handhabung sich unterscheiden kann
  • Ihr Arzneimittel auf der Ausnahmeliste für den Austausch steht
  • Sie das Medikament gerade neu eingestellt bekommen

Bei Inhalatoren zum Beispiel kann ein anderes Gerät eine andere Technik erfordern. Auch bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln gibt es Nachfolgepräparate, die sogenannten Biosimilars. Sie sind dem Original sehr ähnlich, aber nicht in jedem Detail gleich, und für sie gelten eigene Regeln. Ein Wechsel erfolgt hier in Absprache mit der behandelnden Praxis.

Sparen ohne Risiko

Der sicherste Weg zum günstigen Generikum: Wirkstoff, Stärke und Form gleich halten, über die PZN vergleichen und bei Unsicherheiten kurz in der Apotheke nachfragen. Viele Versandapotheken bieten dafür eine kostenlose pharmazeutische Beratung per Telefon an. Den vollständigen Ablauf für rezeptfreie Produkte mit Versandkosten und Gutscheinen beschreibt der Medikamente-Preisvergleich.

Hinweis: Diese Seite erklärt, wie Generika funktionieren und wie Sie Preise vergleichen. Sie ersetzt keine Beratung. Lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie vor einem Präparatewechsel bei Unsicherheiten Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wirken Generika genauso gut wie das Original?
Generika müssen für die Zulassung nachweisen, dass der Wirkstoff in vergleichbarer Menge und Geschwindigkeit ins Blut gelangt wie beim Original. Man nennt das Bioäquivalenz. Unterschiede gibt es bei Hilfsstoffen, Form, Farbe oder Geschmack, die in Einzelfällen für die Verträglichkeit eine Rolle spielen können.
Warum bekomme ich in der Apotheke ein anderes Präparat als verordnet?
Gesetzlich Versicherte erhalten bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln in der Regel das Präparat, für das ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Die Apotheke ist dazu verpflichtet, sofern die Ärztin oder der Arzt den Austausch nicht ausgeschlossen hat oder pharmazeutische Bedenken bestehen.
Kann ich trotzdem mein gewohntes Präparat bekommen?
Ja, über die sogenannte Mehrkostenregelung. Sie zahlen das Wunschpräparat dann zunächst selbst und reichen die Quittung bei Ihrer Krankenkasse ein. Erstattet wird nur ein Teil, die Differenz und gegebenenfalls Abschläge tragen Sie. Fragen Sie vorher bei Ihrer Kasse nach.
Gibt es Medikamente, bei denen ein Wechsel nicht vorgesehen ist?
Ja. Für einige Wirkstoffe, bei denen schon kleine Unterschiede in der Dosis spürbare Folgen haben können, hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Austausch in der Apotheke ausgeschlossen. Auch die Ärztin oder der Arzt kann den Austausch auf dem Rezept untersagen.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Fehler entdeckt? Hinweis an die Redaktion.